08.05.2011
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Erstellt am 08.06.2011
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe muss für jedes Kind gesondert beantragt werden. Der Antrag sollte rechtzeitig, d. h. gleich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes gestellt werden, damit die Leistung den Kindern auch in vollem Umfang zu Gute kommen.
Die Leistungen werden erbracht durch
• das Jobcenter der Lippe pro Arbeit für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II
• den Kreis Lippe für die Leistungsberechtigten nach dem Wohngeldgesetz und für Kinderzuschlagsberechtigte
• die örtlichen Sozialämter für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (analog SGB XII).
Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie in dem Flyer im rechten Downloadbereich sowie im Internet unter www.kreis-lippe.de.
