Erstellt am 13.12.2007
Die Bauleitplanung richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und besteht aus zwei Planungsstufen:
- Flächennutzungsplan ( vorbereitender Plan )
- Bebauungsplan ( verbindlicher Plan )
Der Flächennutzungsplan zeigt die gemeindliche Entwicklung auf. Hieraus kann jedoch kein direktes Baurecht für den Bürger abgeleitet werden.
Der Bebauungsplan trifft für jedes Grundstück, das innerhalb seines Geltungsbereiches liegt, rechtsverbindliche Aussagen zur Bebaubarkeit.
Der Fachbereich III -Bauen-Planen-Umwelt- informiert Sie gerne über die aktuellen Planungen. Neue Bebauungspläne werden u. a. in den Bekanntmachungskästen veröffentlicht.
