Erstellt am 13.12.2007
Bauleitplanung

 

Die Bauleitplanung richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und besteht aus zwei Planungsstufen:

  • Flächennutzungsplan ( vorbereitender Plan )
  • Bebauungsplan ( verbindlicher Plan )

 

Der Flächennutzungsplan zeigt die gemeindliche Entwicklung auf. Hieraus kann jedoch kein direktes Baurecht für den Bürger abgeleitet werden.

Der Bebauungsplan trifft für jedes Grundstück, das innerhalb seines Geltungsbereiches liegt, rechtsverbindliche Aussagen zur Bebaubarkeit.


Der Fachbereich III -Bauen-Planen-Umwelt- informiert Sie gerne über die aktuellen Planungen. Neue Bebauungspläne werden u. a. in den Bekanntmachungskästen veröffentlicht.

    • Frau Susanne Knipping
      Rathaus
      Zimmer 18
      Kirchweg 1

      33818 Leopoldshöhe
      Telefon: 05208 / 991-278
      Telefax: 05208 / 991 44 278
      E-Mail: Kontakt

    • Herr Timo Raddatz
      Rathaus
      Zimmer 17
      Kirchweg 1
      33818 Leopoldshöhe

      Telefon: 05208 / 991-272
      Telefax: 05208 / 991 44 272
      E-Mail: Kontakt

    • Frau Cordula Wiemer
      Rathaus
      Zimmer 17
      Kirchweg 1

      33818 Leopoldshöhe
      Telefon: 05208 / 991-276
      Telefax: 05208 / 991 44 276
      E-Mail: Kontakt