Erstellt am 13.12.2007
Flurstücks-und Eigentümernachweise

 

Eigentümernachweise können an Grundstückseigentümer bzw. an Bevollmächtigte ausgestellt werden.

 

Mit Wirkung vom 01.01.2011 tritt die neue Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen in Kraft und ersetzt damit die bisherigen Regelungen.

 

Die neuen Gebühren:

 

 Flurstücksnachweis:  10,00 €

 Flurstücks-und Eigentümernachweis:  10,00 €

 Grundstücksnachweis:  10,00 €

 Bestandsnachweis: 20,00 €

    • Frau Tanja Hilbrink
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