Erstellt am 13.12.2007
Bäume sind in Leopoldshöhe geschützt, wenn sie in bebauten Ortsteilen stehen. Im Außenbereich gilt die Baumschutzsatzung nicht.
Geschützt sind Laub- und Nadelbäume, wenn ihr Stammumfang in 1 m Stammhöhe 120 cm beträgt. Das gilt auch für Esskastanien und Walnussbäume, nicht aber für alle anderen Obstbäume. Diese sind von der Baumschutzsatzung ausgenommen.
Wenn Sie einen geschützten Baum fällen oder so beschneiden möchten, dass sein Aufbau wesentlich verändert wird, benötigen Sie eine Genehmigung. Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der Gemeinde stellen.
Einen entsprechenden Antragsvordruck sowie den Text der Baumschutzsatzung finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.
