Erstellt am 13.12.2007
Flurstücks-und Eigentümernachweise
Eigentümernachweise können an Grundstückseigentümer bzw. an Bevollmächtigte ausgestellt werden.
Mit Wirkung vom 01.01.2011 tritt die neue Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen in Kraft und ersetzt damit die bisherigen Regelungen.
Die neuen Gebühren:
Flurstücksnachweis: 10,00 €
Flurstücks-und Eigentümernachweis: 10,00 €
Grundstücksnachweis: 10,00 €
Bestandsnachweis: 20,00 €
