Erstellt am 25.01.2008
Der Flächennutzungsplan ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ein vorbereitender Bauleitplan. Er wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und in ihm werden die Grundzüge der städtbaulichen Entwicklung mit der entsprechenden Bodennutzung festgelegt.
Er geht aus dem übergeordneten Gebietsentwicklungsplan hervor und in ihm werden insbesondere folgende Einzelheiten dargestellt:
- Bauflächen (Wohnbauflächen, Gewerbeflächen)
- öffentliche Flächen (z.B. Schulen, Ver- und Entsorgung)
- Flächen für überörtlichen Verkehr (z.B. Land- und Bundesstraßen)
- Grünflächen
- Flächen für Landwirtschaft
- Ausgleichsflächen
