Erstellt am 10.01.2008
Lärmbekämpfung
Durch ordnungsbehördliche Verordnung wurden für Wohngebiete, in denen Tätigkeiten mit besonderer Lärmentwicklung zulässig sind, folgende Zeiten festgelegt:
werktags 7.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 19.00 Uhr
In der Zeit der Nachtruhe von 22.00 - 6.00 Uhr darf überhaupt kein Lärm erzeugt werden.
