Erstellt am 23.01.2008
Sie verziehen aus Leopoldshöhe? - Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Nur für den Fall,
- wenn Sie in Leopoldshöhe einen Nebenwohnsitz haben oder
- wenn Sie ins Ausland verziehen,
müssen Sie Ihren Wohnsitz in Leopoldshöhe abmelden.
Hinweis
Auch für die Abmeldung gilt die Frist von einer Woche, innerhalb derer Sie Ihren Wegzug aus Leopoldshöhe bei uns im Bürgerbüro mitteilen müssen. Sie erhalten dann von uns eine Abmeldebestätigung.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
