Erstellt am 23.01.2008
Seit dem 1. April 2005 ist nicht mehr die örtliche Behörde für die Gebührenbefreiung zuständig, sondern die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) selbst. Lediglich die Antragsformulare sind im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung weiterhin erhältlich.
Eine Telefongebührenermäßigung für einen Anschluss bei der Deutschen Telekom kann im Anschluss an den GEZ-Befreiungsantrag gestellt werden.
Kann ich befreit werden?
Die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind im Folgenden aufgeführt:
Befreiungskriterien / Vorzulegende Unterlagen
1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40) des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes / Aktueller Sozialhilfebescheid
2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel (§§ 41 bis 46) des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches / Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung
3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22, ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches / Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld; bei Bezug von ALG II zusätzlich die Seite des Berechnungsbogens, aus der hervorgeht, ob Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches gezahlt werden
4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz / Aktueller Bescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen
5. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben / Aktueller BAföG-Bescheid
6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes / Aktueller Leistungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG
7a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung / Aktueller Schwerbehindertenausweis mit "RF-Merkzeichen" oder Bescheinigung des Versorgungsamtes
7b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist / Aktueller Schwerbehindertenausweis mit "RF-Merkzeichen" oder Bescheinigung des Versorgungsamtes
8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können ("RF-Merkzeichen") / Aktueller Schwerbehindertenausweis mit "RF-Merkzeichen" oder Bescheinigung des Versorgungsamtes
9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66) des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pfelge als Leistung des Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften / Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem BVG
10. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird / Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG
Dem Antrag muss der Bewilligungsbescheid/Schwerbehindertenausweis im Original oder in beglaubigter Kopie beigefügt werden.
Wie übersende ich den Antrag und die Unterlage?
Fügen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag die erforderliche Unterlage (Bewilligungsbescheid/Schwerbehindertenausweis) im Original oder in beglaubigter Kopie bei. Oder fragen Sie in Ihrem Bürgerbüro, dort wird Ihnen die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt. Fügen Sie dann nur eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheids/Schwerbehindertenausweises bei.
Wohin sende ich meinen Antrag?
Den ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag mit der erforderlichen Unterlage senden Sie bitte an die
GEZ
50656 Köln
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
