Erstellt am 23.01.2008
... von Schriftstücken
Wir beglaubigen Ihnen Kopien oder Abschriften von Schriftstücken mit Ausnahme von deutschen Personenstandsurkunden.
Was benötigen Sie?
- das Original des Schriftstückes
- die Kopie oder Abschrift des Schriftstückes
Die Gebühr beträgt 2,00 € pro Seite.
Hinweis
Die erforderlichen Kopien können zum Selbstkostenpreis im Rathaus angefertigt werden.
... von Unterschriften
Auch Unterschriften können wir Ihnen im allgemeinen beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können wir Ihnen (nach § 129 BGB) im Bürgerbüro nicht beglaubigen.
Was benötigen Sie?
- Sie müssen Ihre Unterschrift in unserer Gegenwart leisten
Die Gebühr beträgt 1,50 € pro Seite.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
