Erstellt am 23.01.2008
Beglaubigungen

 

 

... von Schriftstücken

Wir beglaubigen Ihnen Kopien oder Abschriften von Schriftstücken mit Ausnahme von deutschen Personenstandsurkunden.

Was benötigen Sie?

  • das Original des Schriftstückes
  • die Kopie oder Abschrift des Schriftstückes

Die Gebühr beträgt 2,00 € pro Seite.

 

Hinweis
Die erforderlichen Kopien können zum Selbstkostenpreis im Rathaus angefertigt werden.



... von Unterschriften

Auch Unterschriften können wir Ihnen im allgemeinen beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.

Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können wir Ihnen (nach § 129 BGB) im Bürgerbüro nicht beglaubigen.

Was benötigen Sie?

  •  Sie müssen Ihre Unterschrift in unserer Gegenwart leisten

Die Gebühr beträgt 1,50 € pro Seite.

 

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    • Frau Marianne Pahl
      Rathaus
      Zimmer Bürgerbüro
      Kirchweg 1

      33818 Leopoldshöhe
      Telefon: 05208 / 991-302
      Telefax: 05208 / 991 44 302
      E-Mail: Kontakt

    • Frau Jenny Czychun
      Rathaus
      Zimmer Bürgerbüro
      Kirchweg 1

      33818 Leopoldshöhe
      Telefon: 05208 / 991-303
      Telefax: 05208 / 991 44 303
      E-Mail: Kontakt