Erstellt am 23.01.2008
Sie können den Umtausch Ihres alten Führerscheins gegen den neuen EU-Kartenführerschein und die Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis direkt im Bürgerbüro beantragen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Grundsätzlich nein, außer bei Verlängerung der alten Fahrerlaubnisse der Klasse 2 für Lastkraftwagen oder bei Verlängerung eines Fahrgastbeförderungsscheins, z. B. für Taxen oder Busse. Ansonsten bleiben die alten Fahrerlaubnisse unbefristet gültig. Trotzdem wird bei Auslandsreisen empfohlen, den neuen EU-Kartenführerschein mit sich zu führen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- der alte Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm im Halbprofil ohne Kopfbedeckung
- der Personalausweis oder Reisepass
- sonstiges, wie z. B. ärztliche Befunde oder den Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft
Wie lange dauert die Ausfertigung?
Im Regelfall ca. 5 Wochen. Vor und während der Ferienzeit können sich Verzögerungen ergeben.
Wie bekomme ich meinen neuen Führerschein?
Wenn Sie den alten Führerschein bei Antragstellung abgeben, wird Ihnen der neue Führerschein zusammen mit dem ungültig gestempelten alten Führerschein automatisch per Post zugesandt. Für die Übergangszeit erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung. Ihnen entstehen dadurch keine weiteren Wege. Behalten Sie Ihren alten Führerschein bei Antragstellung, müssen Sie den neuen Führerschein nach Fertigstellung wieder bei uns abholen.
Was kostet der neuen Führerschein?
24,00 € bzw.
13,00 € bei Änderung der Personendaten
39,30 € bei Verlängerung
Wer erkennt den Kartenführerschein an?
Alle EU-Mitgliedstaaten. Bei Umzug innerhalb der EU brauchen Sie ihn nicht umtauschen. Bei Fernreisen empfehlen wir Ihnen den Internationalen Führerschein. Dieser kann jedoch nur direkt beim Kreis Lippe in Detmold beantragt werden.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
