Erstellt am 24.01.2008
Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde
Für letzteres benötigen wir die Adresse der Behörde, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden soll und den Verwendungszweck.
Die Gebühr beträgt z. Z. 13,00 €.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
