Erstellt am 24.01.2008
Ausstellungsdauer:
Der Personalausweis für Kinder wird für 6 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Benötigt werden:
- Alter Personalausweis
Der alte Personalausweis wird eingezogen, wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen. - Neues Passfoto, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, biometrisch
Falls auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden soll, wird ein weiteres Foto benötigt. - Jugendliche mit 15 Jahren und 9 Monaten brauchen keine Zustimmungserklärung
- Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
nur bei Jugendlichen unter 16 Jahren - Ihren Reisepass
Der Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging. - Geburts- oder Heiratsurkunde
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, melden Sie bitte den Verlust im Bürgerbüro. Dort wird eine Verlustanzeige gefertigt.
Die Gültigkeit des bisherigen Personalausweises kann nicht verlängert werden.
Bei der Abholung ist der alte Bundespersonalausweis oder der vorläufige Personalausweis abzugeben.
Vorsprache ist erforderlich bei Antragstellung. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.
Allgemeine Informationen rund um den Personalausweis:
Ab dem 1. November 2010 erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert.
Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie Informationsmaterialien, die Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält Ihr bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Gebühren:
Die Gebühren für eine Neuausstellung betragen
22,80 € für Antragsteller unter 24 Jahren und
28,80 € für Personen ab 24 Jahren.
Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gern. Die Telefonnummern finden Sie in der Kontaktbox rechts.
Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung.
Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice wenden:
Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 – 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz
