Erstellt am 24.01.2008
Einen Reisepass benötigen Sie grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der europäischen Union. Bitte beachten Sie, dass für Passfotos seit dem 1. November 2007 neue Regelungen gelten. Hinweise dazu unter 'Benötigt werden'.
Benötigt werden:
- alter Reisepass
- ein biometrisches Foto
Wird zusätzlich ein vorläufiger Reisepass beantragt, werden insgesamt zwei Fotos benötigt. Die neuen Regelungen sind in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. - ihren Personalausweis, für den Fall der erstmaligen Beantragung oder nach Verlust des bisherigen Reisepasses.
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer stattlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Informationen rund um den Reisepass
Vom Tag der Antragstellung dauert es zur Zeit etwa drei bis vier Wochen, bis der Reisepass abgeholt werden kann. Sollte kurzfristig ein Reisepass benötigt werden, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Seit dem 01.01.2006 wird nur noch ein maschinenlesbarer Pass ausgestellt.
Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder ungültig entwertet und dem Passinhaber wieder ausgehändigt. Persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.
Hinweis für Vielreisende:
Seit dem 01. Juni 2003 gibt es einen Reisepass für Vielreisende, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für Stempel enthalten. Wenn Sie einen solchen Pass beantragen, wird jedoch eine um 22 Euro höhere Gebühr fällig.
Express-Reisepass:
Für besonders Eilige gibt es die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen. Er ist in 72 Stunden lieferbar (ohne Wochenende dazwischen) und kostet 91,00 €.
Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist für die Beantragung eines Reisepasses das Einverständnis, durch Unterschrift, der Erziehungsberechtigen notwendig.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten
und eine formlose Vollmacht, wenn einer der beiden Elternteile verhindert ist. - Geburtsurkunde des Jugendlichen
- ein biometrisches Foto des Jugendlichen
wird zusätzlich ein vorläufiger Reisepass beantragt, werden insgesamt zwei Fotos benötigt - Sorgerechtsbescheinigung bei nichtehelichen Kinder
oder ein Sorgerechtsbeschluss - eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
Gebühren:
37,50 € für Personen unter 24 Jahren (gültig für 6 Jahre)
59,00 € für Personen über 24 Jahren (gültig für 10 Jahre)
26,00 € für den vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
