Erstellt am 24.01.2008
Steuerklassen


Es gibt die Steuerklassen I - IV. Je nach Ihren persönlichen Voraussetzungen werden Sie in eine bestimmte Steuerklasse eingestuft.

Wenn Sie verheiratet sind, Ihr Ehepartner unbeschränkt steuerpflichtig ist und Sie nicht getrennt leben, erhalten Sie Ihre Lohnsteuerkarte bei der Gemeindebehörde des Ortes, an dem die Familie am Stichtag ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, hatte.


Steuerklasse I

Sie gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die

  • ledig oder geschieden sind
  • verheiratet sind und deren Ehepartner aber im Ausland lebt
  • dauernd getrennt leben
  • verwitwet sind (im Sterbejahr und im darauf folgenden Jahr Klasse III)

Steuerklasse II

Hier werden Sie eingestuft, wenn Sie die Bedingungen der Steuerklasse I erfüllen und mindestens ein Kind zu Ihrem Haushalt gehört, welches am 01. Januar mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet sein muss.


Steuerklasse III

Sie gilt für verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn

  • beide Ehegatten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen
  • sie nicht dauernd getrennt leben
  • der Ehepartner keinen Arbeitslohn bezieht oder
  • der eine Ehepartner Arbeitslohn bezieht und der andere in die Steuerklasse V eingestuft ist.

Steuerklasse IV

Verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in diese Klasse eingestuft, wenn beide Ehepartner

  • Arbeitslohn beziehen,
  • im Inland wohnen und
  • nicht dauernd getrennt leben.

Steuerklasse V

Sie tritt für einen der Ehepartner an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn der andere Ehepartner in die Steuerklasse III eingestuft wird. Verdient Ihr/e Ehepartner/in ca. 60 % des Familieneinkommens oder mehr, empfiehlt sich für ihn/sie die Steuerklasse III, für Sie selbst die Steuerklasse V.

Steuerklasse VI

Wenn Sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn erhalten, wird diese Steuerklasse auf Ihrer zweiten und jeder weiteren Lohnsteuerkarte eingetragen. Sie sollten diese Steuerkarte dem Arbeitgeber vorlegen, von dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    • Frau Marianne Pahl
      Rathaus
      Zimmer Bürgerbüro
      Kirchweg 1

      33818 Leopoldshöhe
      Telefon: 05208 / 991-302
      Telefax: 05208 / 991 44 302
      E-Mail: Kontakt

    • Frau Sabine Puls
      Rathaus
      Zimmer Bürgerbüro
      Kirchweg 1

      33818 Leopoldshöhe
      Telefon: 05208 / 991 - 303
      Telefax: 05208 / 991 44 303
      E-Mail: Kontakt