Erstellt am 24.01.2008
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten bei uns im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Wichtig:
Die Wahl des untersuchenden Arztes ist Ihnen freigestellt.
Für den Untersuchungsberechtigungsschein fallen keine Gebühren an. Sie können ihn sofort mitnehmen.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
