Erstellt am 24.01.2008
Untersuchungsberechtigungsschein


Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten bei uns im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein.


Wichtig:

 

Die Wahl des untersuchenden Arztes ist Ihnen freigestellt.

Für den Untersuchungsberechtigungsschein fallen keine Gebühren an. Sie können ihn sofort mitnehmen.

 


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    • Frau Marianne Pahl
      Rathaus
      Zimmer Bürgerbüro
      Kirchweg 1

      33818 Leopoldshöhe
      Telefon: 05208 / 991-302
      Telefax: 05208 / 991 44 302
      E-Mail: Kontakt

    • Frau Jenny Czychun
      Rathaus
      Zimmer Bürgerbüro
      Kirchweg 1

      33818 Leopoldshöhe
      Telefon: 05208 / 991-303
      Telefax: 05208 / 991 44 303
      E-Mail: Kontakt