Erstellt am 22.01.2008
Die Kanalgebühren betragen lt. der Satzung für
2014 2015 2016 2017 2018
Schmutzwasser 5,41 5,41 5,02 4,30 4,13
Schmutzw. DLS 4,33 4,33 4,02 3,44 3,29
Regenwasser 1,33 1,33 1,16 1,06 1,07
Ab dem Jahr 2015 erhält Leopoldshöhe vom Land NRW angesichts der Gebührenhöhe einen Zuschuss, der in vollem Umfang an die Gebührenzahler weitergeleitet wird. Hierdurch erscheinen auf den Bescheiden geringere Gebühren als in der Satzung stehen:
Lt. Bescheid 2014 2015 2016 2017 2018
Schmutzwasser 5,41 5,09 4,71 3,99 4,12
Schmutzw. DLS 4,33 4,07 3,76 3,19 3,29
Regenwasser 1,33 1,22 1,07 0,98 1,06
Die Höhe des Kanalanschlussbeitrages finden Sie hinter diesem Link (Kanalanschlussbeitrag).
- Wasserbereich:
- für je 1 cbm Frischwasser: 1,45 € (zzgl. 7 % MWSt.)
- Grundgebühr pro Wasseruhr pro Monat für normalen Hausanschluss: 3,07 € (zzgl.: 7 % MWSt.)
Die Gebühren für den Hausanschluss für Frischwasser sowie die Höhe der Wasseranschlussbeiträge finden Sie hinter den folgenden Links (Hausanschluss, Wasseranschlussbeitrag).
Interaktive Bescheiderklärung
Im Rahmen der Interaktiven Bescheiderklärung können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die einzelnen Bestandteile ihres Bescheides informieren.
Zur Zeit finden Sie hier die Erklärung zu Ihrem Gebührenbescheid über Vorauszahlungen für das Jahr 2015. Zur Anzeige klicken Sie bitte auf den folgenden Link: