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Pressemitteilungen

Aktuelles zu Steuern und Gebühren in Leopoldshöhe sowie zur Haushaltseinbringung 2018


In der letzten Sitzung des Rates am 14. Dezember 2017 brachte Kämmerer Herr Aust seinen zweiten Haushalt ein. Der Etat 2018 schließt mit einer „schwarzen Null“ ab. Dies soll erreicht werden, obwohl, und das ist die gute Nachricht, die Hebesätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer nicht verändert werden. Maßgeblich tragen die gut laufende Gewerbesteuer sowie die Schlüsselzuweisung vom Land zu der optimistischen Planung bei. Die Steuerquellen sprudeln, die Konjunktur „brummt“, und das bei einer geringen Arbeitslosigkeit und niedrigen Zinsen. Darüber hinaus entlastet der Bund die Kommunen in Deutschland mit 5 Mrd. €. Diese Entwicklungen und Entlastungen kommen auch hier in Leopoldshöhe an. Kämmerer Herr Aust weist in seinem Vorbericht auch auf die verschiedenen Risiken hin. So sei die Gewerbesteuer schwankungsanfällig, eine mittelfristige Zinswende dürfe nicht aus dem Blick geraten und viele Herausforderungen kämen auf die Gemeinde zu. Die Gemeinde bleibe weiter auf Konsolidierungskurs, damit die Zukunftsaufgaben gemeistert würden. Insgesamt zeigt er sich zuversichtlich und man sehe „Licht am Ende des Tunnels“. Nähere Informationen rund um den Haushalt können Sie hier dem Haushaltsentwurf entnehmen.
Ebenfalls in der letzten Sitzung des Rates am 14. Dezember 2017 wurden – nach intensiven Beratungen in den einzelnen Fachausschüssen - diverse Änderungen im Steuer- und Gebührenbereich beschlossen.
Hier die einzelnen Veränderungen im Überblick:
Hundesteuer: Die letzte Erhöhung der Steuersätze erfolgte im Jahr 2010. Die nun beschlossenen Erhöhungen bewegen sich in einem angemessenen Verhältnis, insbesondere im Vergleich mit anderen lippischen Kommunen. Darüber hinaus haben zahlreiche lippische Kommunen mittlerweile einen Gebührentatbestand für sogenannte gefährliche Hunde eingeführt. Mit der Satzungsänderung gilt dieser nun auch in Leopoldshöhe.
Vergnügungssteuer: Die derzeit geltende Vergnügungssteuersatzung ist aus dem Jahr 2002 und wurde im Jahr 2006 zum letzten Mal geändert. Mit der jetzt beschlossenen Änderung werden die Steuersätze an die im Kreis Lippe geltenden Sätze angeglichen, entsprechen jedoch nach wie vor nicht den Höchstsätzen (Höchstsatz: 19,0 v.H. des Einspielergebnisses/Leopoldshöhe: 17,0 v.H. des Einspielergebnisses). Darüber hinaus hat diese Anpassung eine ordnungspolitische Funktion. Im Übrigen wurden die Regelungen zur abweichenden Besteuerung ersatzlos aufgehoben, da Geldspielgeräte ohne manipulationssicher elektronische Zählwerke nicht mehr zulässig sind.
Abfallentsorgungsgebühren: Bei den Gebühren für den Bioabfall wurden die Hochrechnungen der Mengen anhand des Ergebnisses 2016 und des ersten Halbjahres 2017 zugrunde gelegt. Da sich die Zahlen bezüglich der Gewichte und Gefäße sowie der Entsorgung und des Transports verändert haben, müssen die Gebühren nun – nachdem sie im Jahr 2017 stabil gehalten werden konnten – erhöht werden. Im Restmüllbereich bleiben die Gebühren im Endeffekt konstant, da nur von einer geringen Erhöhung der Abfallmengen ausgegangen wird. Die Gebühren für die Leerung der Container bleiben ebenfalls – bis auf eine geringe Erhöhung bei Containern mit wöchentlicher Leerung – stabil.
In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal darauf hin, dass sich die Abfuhrtage verändert haben! Ab 2018 wird der Abfall an fünf statt bisher vier Tagen abgeholt. Bitte beachten Sie die Änderungen in Ihrem Abfuhrbezirk sowie die Hinweise auf dem Abfuhrkalender!
Friedhofsgebühren: Die Kalkulation der Gebühren basiert auf den Daten der jeweils zurückliegenden drei Jahre. Gemäß dieser Kostenträgerrechnung liegen die ermittelten betriebswirtschaftlichen Kostensätze bis auf wenige Ausnahmen durchweg unter den bisherigen Sätzen. Lediglich im Bereich der Bestattungs- und Umbettungskosten sowie der Kosten zur Nutzung der Trauerhalle wurden etwas höhere Kostensätze ermittelt. Neu in die Kostenkalkulation wurde die Bestattungsart „Urnenkammer/Urnenstele“ aufgenommen. Darüber hinaus wurden Gebühren für die Pflege zurückgegebener Gräber in die Satzung integriert.
Kanalanschlussbeiträge: Im Bereich der Kanalanschlussbeiträge erfolgte eine komplette Neukalkulation. Die derzeit geltende Kalkulation basiert auf einem Kalkulationsschema aus dem Jahr 1998 und wurde seitdem auch nicht mehr angepasst. Leopoldshöhe ist jedoch eine wachsende Gemeinde. Dies bedeutet, dass vermehrt in Abwasserbeseitigungsanlagen investiert werden muss. Die nun beschlossenen gesteigerten Beiträge sind deshalb u. a. auf die erhebliche Bautätigkeit der letzten Jahre sowie auf die deutlich gestiegenen Baukosten zurückzuführen.
Abwassergebühren: Die Neukalkulation der Abwassergebühren berücksichtigt ab 2018 neben den aktuellen Kosten auch eine kalkulatorische Verzinsung. Weiterhin wird eine geringere Landesförderung berücksichtigt. Daher sind die Regenwasser- und Schmutzwassergebühren geringfügig erhöht werden.
Wassergebühren: Die Verbrauchsgebühren für Wasser wurden zum letzten Mal im Jahr 2010 angepasst. Die jetzt geltenden Gebühren basieren auf der Gebührenkalkulation für 2018 und beinhalten eine ca. 7%ige Erhöhung. Dies entspricht somit einer jährlichen Steigerung von ca. 1%. Die Hinterlegungsgebühr für das Ausleihen eines Standrohres musste wegen des gestiegenen Wertes der verliehenen Gegenstände erhöht werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden die neuen Steuer- und Gebührensätze im Ratsinformationssystem als Anlage zu der letzten Sitzung des Rates am 14. Dezember 2017.