Die Ruhezeiten der nachfolgend aufgeführten Reihengrabstätten sind abgelaufen:
Nr. 241 Dinter, Heinrich
Nr. 243 Lustig, Anna
Nr. 244 Sukale, Herta
Nr. 245 Nachtigal, Anna
Nr. 248 Dyck, Hans
Nr. 249 Dyck, Jörg
Die o. g. Reihengrabstätten werden aufgelöst und nach Ablauf von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingeebnet. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
Die Gebühr für das Abräumen der Grabstätte beträgt 200,00 € gem. § 1 Abs. III, Nr. 3a der Friedhofsgebührensatzung vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 10. Dezember 2015. Hierüber ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid. Vorhandene Grabsteine sind Eigentum der Nutzungsberechtigten und von diesen zu entfernen, andernfalls gehen die Grabsteine entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über (§ 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung). Die Gebühr für das Entsorgen des Grabsteins beträgt 75,00 € gem. § 1 Abs. III, Nr. 3c der Friedhofsgebührensatzung vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 10. Dezember 2015.
Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, Tel. 05208/991-307 zur Verfügung.