Bis zum 1. Mai 1977 gab es in der Großgemeinde Leopoldshöhe, mit Ausnahme des Ortsteils Leopoldshöhe, noch keine geregelten Hausnummernreihenfolgen. Die Hausnummern wurden bis zu diesem Zeitpunkt in Reihenfolge des Bauantrages vergeben. Die Folge, anfangs waren die Anschriften dann z.B. "Schuckenbaum Nr. 64", ohne jede Straßenangabe. Übrigens: Vor Einführung der Postleitzahlen mit dem Zusatz "über Bielefeld II".
Später wurden zwar Straßennamen eingeführt, aber die alten Hausnummern blieben. Die Folge war: nach beispielsweise Schuckenhofstr. 62 kamen 124, 110 und dann 61. Das ging noch, solange es kleine überschaubare Gemeinden waren. Aber am 01.01.1969 entstand aus den acht Gemeinden Asemissen, Bechterdissen, Bexterhagen, Greste, Krentrup, Leopoldshöhe, Nienhagen und Schuckenbaum die neue Großgemeinde Leopoldshöhe. Jetzt vervielfachten sich die Probleme. Einerseits fehlte die Überschaubarkeit der acht einzelnen Gemeinden, andererseits gab es zusätzliche Probleme. An Straßen, die durch mehrere Ortsteile verliefen, gab es mehrmals die gleiche Hausnummer! So gab es z.B. die Herforder Str. 11 in Leopoldshöhe, Nienhagen und in Schuckenbaum. Dies führte zu vielen Verwirrungen.
1975 gab es dann diverse Beschwerden von der Bundespost und von Ärzten. Diese beklagten, dass es in der stark gewachsenen Gemeinde kaum noch möglich sei, einzelne Häuser aufzufinden. Die Angelegenheit wurde im Juli 1975 vom damaligen Wegeausschuss erstmals angesprochen. Im Oktober 1975 erfolgte der Beschluss, System in die Hausnummern zu bringen. Im Laufe der Sitzung erklärte sich dann der damalige Bürgermeister, zusammen mit 3 Ratsmitgliedern bereit, ortsteilweise selber die Neuordnung anzugehen. Das Kartenmaterial sollte die Verwaltung zur Verfügung stellen.
Aber schon nach kurzer Zeit stellte sich heraus, dass die vorhandenen Unterlagen, insbesondere die Karten, da noch keine Pflicht zum Einmessen von Gebäuden bestand, nur äußerst unvollständig aus den ehemaligen Gemeinden vorlagen. Mit Datum vom 01.02.1976 wurde dann eine ABM-Kraft, die somit zum größten Teil vom Arbeitsamt bezahlt wurde, eingestellt. Ausschlaggebend für die Auswahl der Bewerber war die beste Ausarbeitung über die geplante Systematik. Erforderlich wurde natürlich auch, etliche Straßen neu zu benennen, um doppelte Straßennamen zu beseitigen.
Im März 1977 waren dann die Arbeiten fast vollständig abgeschlossen. Daraufhin wurde ein ca. 250 Seiten langes Verzeichnis mit Angabe von Straße, Hausnummer-neu, Hausnummer-alt, Eigentümer, Ortsteil, Flur, Parzelle und Angabe der Grundbuchblätter aufgestellt und an alle betroffenen Institutionen etc. versandt, zu heutigen Zeiten des Datenschutzes kaum noch vorstellbar!
Die Information der einzelnen Hauseigentümer erfolgte im April 1977. Darin wurde mitgeteilt, dass die neue Hausnummer ab dem 1. Mai 1977, also vor jetzt 40 Jahren, gilt.
Natürlich dauerte es dann noch einige Monate, die aufgetretenen Unstimmigkeiten zu beseitigen.
Rückblickend auf die 40 Jahre lässt sich aber sagen, dass sich das System (z.B. Berücksichtigung von Leernummern für noch nicht bebaute Grundstücke) durchaus bewährt hat. Gleichwohl gab es Schwierigkeiten, als die Grundstücksgrößen baupreisbedingt rapide schrumpften. Ein Beispiel: An der Schuckenhofstraße sollten laut Bebauungsplan 4 Häuser entstehen, gebaut wurden dort nur 2 Jahre später 13 Häuser. Dies musste mit Buchstabenzusätzen ausgeglichen werden.
Lediglich bei Straßenverlegungen kam es danach noch zu Umnummerierungen. Zielrichtung der Verwaltung war und ist aber, die Änderungen so gering wie möglich zu halten, um den Hauseigentümern und Hauseigentümerinnen unnötige Aufwendungen zu ersparen. Bei der durch das Gewerbegebiet Asemissen erforderlichen Umbenennung eines Teilstücks des Bolhöfer Weges konnten z.B. wenigstens die Hausnummern an den Häusern unverändert bleiben.