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Pressemitteilungen

Lärmaktionsplanung Stufe 3


Im Jahr 2002 hat die Europäische Union die Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Ziel ist die Verhinderung bzw. Verminderung schädlicher Auswirkungen und Belästigungen durch Lärm. Diese EU-Richtlinie wurde durch eine Ergänzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in nationales Recht umgewandelt.
Auf dieser Grundlage sind unter bestimmten Voraussetzungen von den Kommunen Lärmaktionspläne zu erstellen. Die Umgebungslärmrichtlinie befasst sich mit den Geräuschquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr und Industrielärm und unterscheidet dabei zwischen Ballungs – und Nichtballungsräumen.
In Leopoldshöhe als Nichtballungsraumgemeinde geht es dabei um Verkehrslärm an Hauptverkehrsstraßen, die eine entsprechend hohe Verkehrsbelastung aufweisen (mehr als 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr). Dies betrifft die Hauptstraße (L751) und die Detmolder Straße (B66).
Die Lärmaktionsplanung ist alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Derzeit befasst sich die Gemeinde Leopoldshöhe daher mit der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung.
Die Öffentlichkeit ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu beteiligen.
Die aktuelle Lärmkartierung kann ab sofort im Umgebungslärmportal (www.umgebungslaerm.nrw.de) eingesehen werden.