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Pressemitteilungen

Schöffenwahl 2018 - Interessenten/innen für das Schöffenamt gesucht“ Wahl der ehrenamtlichen Richter (Schöffen) für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023


Alle fünf Jahre werden die Schöffen/innen der Amts- (Schöffengerichte) und Landgerichte (kleine, bzw. große Strafkammern) neu gewählt. Ebenso neu gewählt werden die Jugendschöffen/innen der Amts- (Jugendschöffengerichte) und Landgerichte (kleine, bzw. große Jugendkammern). Für die Gemeinde Leopoldshöhe werden 4 Schöffen/innen und 2 Jugendschöffen/innen benötigt; die Vorschlagsliste zur Wahl muss mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Personen umfassen.

Schöffin bzw. Schöffe kann werden, wer:

  •  die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache beherrscht,
  • zu Beginn der Amtsperiode (Stichtag: 01.01.2019) mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist
  • und in Leopoldshöhe wohnt.

Schöffin bzw. Schöffe kann u. a. nicht werden, wer:

  • in einem justiznahen Beruf arbeitet (z. B. Richter, Rechtsanwälte, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete),
  • Religionsdiener ist,
  • für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR tätig war,
  • zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde,
  •  infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Das verantwortungsvolle Amt eines/r Schöffen/in verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes auch körperliche Eignung. Schöffinnen bzw. Schöffen sollten daher insbesondere folgende Eigenschaften und Fähigkeiten besitzen:

  •  Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen,
  • Objektivität und Unvoreingenommenheit,
  • ausgeprägten Gerechtigkeitssinn,
  • Verantwortungsbewusstsein und Mut zum Richten über andere Menschen.

Jugendschöffen/innen sollen zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen-nrw.de sowie auf der Internetseite des Justizministeriums NRW.

Wenn Sie Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit als Schöffe/in bzw. Jugendschöffe/in haben, können Sie sich bis zum 31.03.2018 schriftlich bei der Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe bewerben. Die Bewerbungsformulare finden Sie unter www.leopoldshoehe.de.

Bei Fragen oder für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Büro des Rates, Frau Patruck, Telefon 05208/991-402 oder per E-Mail: r.patruck@leopoldshoehe.de.