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Pressemitteilungen

Betreten der Wälder verboten


Nach dem Sturmtief „Friederike“ am 18.01.2018 hat der Landesbetrieb Wald und Holz NRW eine Ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr erlassen. Durch diese wird das Betreten der Wälder ausdrücklich verboten. Grund hierfür sind teilweise massive Sturmschäden in den Wäldern Nordrhein-Westfalens. Noch immer besteht durch herabfallende Äste und umstürzende Bäume Lebensgefahr.