Viele Wohnungsunternehmen lassen in diesem Jahr neue Energieausweise ausstellen, weil die ersten Dokumente nun zehn Jahre nach Einführung des Ausweises ungültig werden. Brauchen die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer in Lippe nun auch sofort neue Dokumente?
„Den Energieausweis benötigt man nur, wenn man ein Haus oder eine Wohnung verkauft beziehungsweise neu vermietet“, erklärt Energieberater Matthias Ansbach von der Verbraucherzentrale NRW. „Wer einfach nur im Eigenheim wohnt oder langjährige Mieterinnen und Mieter hat, kann einen Energieausweis ruhig ungültig werden lassen. Es reicht, bei Bedarf einen neuen zu bestellen.“ Dieser Bedarf bestehe allerdings schon beim Schalten einer Anzeige, egal ob online oder in der Zeitung. Denn bereits darin müsse die Effizienzklasse aus der Skala von A+ bis H genannt sein, die seit 2014 Bestandteil der Ausweise ist.
Um sich für die eigene Planung ein Bild vom energetischen Zustand eines Hauses zu machen, ist der Energieausweis laut Ansbach nicht die beste Wahl. „Der Energieausweis ist für Interessenten da. Er gibt eine grobe Orientierung zur Einordnung des Energiebedarfs. Er enthält zwar auch Modernisierungsempfehlungen, aber die sind knapp und standardisiert und geben zum Beispiel auch keine Hinweise auf Förderprogramme“, erklärt Ansbach. Sinnvoller für Planungen sei deshalb eine ausführliche, individuelle Energieberatung. Dabei könnten auch die Lebenssituation, die Wünsche und das Budget der Bewohnerinnen und Bewohner einbezogen werden – nicht nur technische Daten oder bisherige Verbrauchswerte.
„Leider werden auch die neuen Ausweise weiterhin in zwei Varianten ausgestellt, die schlecht miteinander vergleichbar sind“, erklärt Matthias Ansbach. weiter. Die freie Entscheidung zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, die nach 1977 gebaut wurden oder die Vorgaben der damaligen ersten Wärmeschutzverordnung trotz früheren Baujahrs erfüllen. Schon diese Entscheidung ist jeweils mit Vor- und Nachteilen verbunden. Näheres hierzu sowie zahlreiche nützliche Hinweise zum Energieausweis gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/werbrauchtenergieausweis.
Sie können Ihre Fragen auch direkt in der offenen und kostenlosen Energie-Sprechstunde an Herrn Ansbach von der Verbraucherzentrale NRW stellen. Die nächste Sprechstunde in der Gemeindebücherei Leopoldshöhe ist am Dienstag, den 03.04.2018 von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Bei der genauen Bestandsaufnahme in der eigenen Immobilie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW. Unverbindliche Anfragen und Terminvereinbarungen sind möglich unter 05231 7015905 und unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.