Zahlreiche Firmen werben für Öko-/Sicker-/Drain-/Regen-Pflaster mit dem Argument, dass durch die Verlegung dieser Pflasterarten für derartig befestigte Flächen keine Regenwassergebühren bezahlt werden müssen. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen und wurde auch bereits durch verschiedene Gerichte bestätigt.
Zum Hintergrund: Fast überall in Leopoldshöhe sind die Böden sehr lehmig. Oftmals steht das Wasser nach einem Regenschauer noch tagelang auf den Ackerflächen. Dieser Effekt wird durch die Verlegung von Pflaster noch verstärkt und führt dazu, dass das Wasser kaum bis gar nicht versickern kann. In den ersten Jahren nach der Verlegung einer neuen Pflasterfläche kann das Wasser noch durch den Stein in das Schotterbett rinnen. Später fließt es im Regelfall durch das Schotterbett in Richtung Planumsdrainage der Straße. Diese ist jedoch an den Kanal angeschlossen, so dass das Regenwasser, zwar auf Umwegen, allerdings dennoch wieder dem öffentlichen Kanal zugeführt wird.
Ein anderer Aspekt: Durch Dreck, Staub usw. verschmutzen die Pflasterflächen im Laufe der Jahre. Eine Reinigung mit dem Hochdruckreiniger bringt hier lediglich einen oberflächlichen Effekt. In der Tiefe werden die Steine nicht gereinigt, so dass das Regenwasser nach wie vor nicht versickern kann.
Häufig argumentieren Bürgerinnen und Bürger damit, dass sich auf ihren Flächen, selbst bei normalem Verbundsteinpflaster, nur geringe Wassermengen sammeln und es somit keinen „Abfluss“ in den Kanal gibt. In der Konsequenz sieht dies jedoch anders aus: Auf der Straße addiert sich der Niederschlag bei einer Länge von z. B. 50 m zu einem sichtbaren „Fluss“.
Da es viele verschiedene Pflasterarten, Untergründe etc. gibt, können diese nicht alle individuell bewertet werden. Daher werden von den Gerichten so genannte Typengerechtigkeiten akzeptiert. Alle Pflasterflächen werden gleichbehandelt. Ausnahme: Pflaster mit einem Fugenanteil von mind. 40 %, wie z.B. Rasengittersteine. Hierfür fallen, ebenso wie für Wege bis zu einer Breite von max. 1 Meter, keine Gebühren an.