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Pressemitteilungen

Mietniveauerhebung im Kreis Lippe


Der Kreis Lippe in Zusammenarbeit mit seinen 16 Kommunen und dem Jobcenter Lippe starten demnächst eine breit angelegte Vermieterinnen- und Vermieterbefragung. Ziel ist es, die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für SGB II - und SGB XII Leistungsempfänger im gesamten Kreis Lippe mit Hilfe eines schlüssigen Konzepts zu ermitteln.

Dazu erhalten weit mehr als 10.000 Vermieterinnen und Vermieter im gesamten Kreisgebiet in den nächsten Wochen Post. Dem gemeinsamen Anschreiben des Kreises und der Städte und Gemeinden liegt ein entsprechender Fragebogen mit 26 Fragen zu den jeweils vermieteten Objekten bei.

Der Landrat des Kreises Lippe, sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Lippe appellieren an die Vermieterinnen und Vermieter, sich an der Befragung zu beteiligen und bitten nachdrücklich um Unterstützung.

Die gemeldeten Daten aus den Fragebögen dienen ausschließlich der Erstellung einer Übersicht über das kreisweite Mietniveau, die Auswertung erfolgt anonym und in zusammengefasster Form durch das Forschungsinstitut „F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt“ aus Hamburg.

Hintergrund der Befragung:

Der Kreis Lippe ist gesetzlich verpflichtet, die angemessenen Kosten der Unterkunft für Menschen zu übernehmen, die Leistungen nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen. Was dabei angemessen ist, beschäftigt seit Jahren sowohl die Jobcenter und Sozialämter als auch die Sozialgerichte in ganz Deutschland. In seinen aktuellen Entscheidungen hat das Bundessozialgericht nunmehr entschieden, dass Wohnkosten nur dann angemessen sind, wenn sie sich am aktuellen Mietkostenniveau vor Ort orientieren. Schon bestehende Mietspiegel dürfen nicht mehr als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.