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Pressemitteilungen

Mitteilung des Wasserwerkes zu Härtebereich für Trinkwasser


Nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- u. Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

  •  Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter entspricht 8,4°dH
  •  Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter entspricht 8,4°dH bis 14°dH
  •  Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter entspricht mehr als 14°dH

 Für das Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Leopoldshöhe – ausser im Gewerbegebiet Asemissen, Straßen „Westring“ und „Gewerbestraße“ – beträgt die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium) 4,62 Millimol Calciumcarbonat je Liter und ist somit nach wie vor dem „Härtebereich hart“ zuzuordnen.

Die Gesamthärte des Trinkwassers für das Gewerbegebiet Asemissen - Straßen „Westring“ und „Gewerbestraße“ - beträgt 2,1 Millimol Calciumcarbonat je Liter und ist somit dem „Härtebereich mittel“ zuzuordnen.