Nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- u. Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben: hier.