In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Nachfragen und Beschwerden von Anliegern, Verkehrsteilnehmern, Städten und Gemeinden bezüglich der Gehölzpflege entlang von Bundes- und Landesstraßen.
Dieses nehmen wir erneut zum Anlass, auf diesem Wege umfangreich über die Gehölzpflegemaßnahmen der Straßenmeisterei Wiedenbrück zu unterrichten.
Wie sicherlich bekannt ist, erfüllen Anpflanzungen entlang von Bundes- und Landesstraßen wichtige Funktionen:
Verkehrstechnische Funktionen wie Sicht-, Blend- und Windschutz, bautechnische Funktionen wie die Sicherung von Böschungen und gestalterische - wie die landschaftsgerechte Einbindung einer Straße sind nur einige.
Mit der Zeit wächst das straßenbegleitende Grün aus seinen Aufgaben heraus. Es kann zur Beeinträchtigung oder sogar zur Gefahr werden. Ein regelmäßiger Rückschnitt der Gehölze beugt dieser Entwicklung vor. So findet eine fortlaufende Verjüngung statt, und die unerwünschten Auswirkungen im Straßenraum werden verringert.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW pflegt die straßenbegleitenden Gehölze nach verschiedenen Methoden, abhängig von der Breite des Bestandes: Schmale Gehölzstreifen von bis zu vier Reihen werden "geläutert". Dabei werden einzelne Gehölze aus dem zu eng gewordenen Bestand entnommen.
Ältere Pflanzungen weisen einen hohen Baumartenanteil und in der Regel den damit verbundenen "Stangenwald" auf. Diese Bestände werden zur Wiederherstellung ihrer zugedachten Funktionen flächig "auf den Stock gesetzt":
- Die Gehölze werden auf 10 bis 20 Zentimeter über dem Boden zurückgeschnitten.
- Die Pflegeabschnitte betragen 50 Meter bis maximal 100 Meter.
- Der Bestand wird abschnittweise versetzt zurückgeschnitten. Die unbehandelten Abschnitte werden erst dann bearbeitet, wenn die geschnittenen Bereiche wieder deutlich nachgewachsen sind.
- Auf den behandelten Teilabschnitten verbleiben einige standsichere und erhaltenswerte Einzelbäume (so genannte "Überhälter") oder Sträucher.
Die geschnittenen Bestände sind keineswegs zerstört, denn die Gehölze treiben unmittelbar mit Beginn der folgenden Vegetationsperiode wieder aus. Es werden dabei in der Regel mehrere Triebe gebildet, so dass sich wieder strauchartige Gehölzformen entwickeln. In Verbindung mit den "Überhältern" wächst der Bestand nun zu einer abwechslungsreichen Gehölzkulisse heran.
Der strauchartige Austrieb verhindert eine erneute Stangenholzbildung und reduziert die Notwendigkeit zukünftiger Pflegemaßnahmen. Das abschnittweise, versetzte Vorgehen bietet den „Bewohnern“ des Straßenbegleitgrüns (Kleintieren und Insekten) ausreichend Rückzugsmöglichkeiten.
Das vom Landesbetrieb Straßenbau NRW praktizierte Gehölzpflegekonzept ist das Ergebnis einer intensiven Abstimmung mit beteiligten Fachministerien und -behörden.
Für unsere Gehölzpflegearbeiten gelten die Vorschriften des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LG NW). Demnach ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Form und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen bleiben von dieser Bestimmung unberührt ("behördlich angeordnete oder zugelassene Maßnahmen", § 64 Abs.2 LG NW).
Die Straßenmeisterei Wiedenbrück wird in den nächsten Wochen entlang der B 66 Gehölzpflegemaßnahmen durchführen.