Vor allem als Folge der Coronakrise ist die Zahl der Beschäftigten in Minijobs zwar gesunken, aber bundesweit gab es im September 2020 etwa 6 Millionen geringfügig Beschäftigte. Viele finanzieren damit ihre Ausbildung oder stocken ihren geringen Verdienst oder Rente damit auf. Der größte Anteil der ausschließlich im Minijob Beschäftigten sind Frauen, die meist hauptberuflich die Verantwortung für Kinder oder Angehörige tragen.
Dabei sind Minijobs aber nicht geeignet, um dauerhaft den Lebensunterhalt zu sichern oder die eigene Rente aufzubauen.
Der Minijob wird für sie nicht selten in der Minijobfalle, denn viele arbeiten deutlich länger in diesen Verhältnissen und müssen erleben, wie ihre Qualifikation entwertet wird.
Wer im Minijob arbeitet, sollte seine Rechte kennen.
Minijobs sind Arbeitsverhältnisse und wie alle Beschäftigten haben Minijobber*innen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn und gleichen Lohn für vergleichbare Arbeit, Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, bezahlten Erholungsurlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und vieles mehr.
Bei Verstößen gegen diese Rechte können Betroffene sich wehren.
„Alle Infos zum MINIJOB“ ist der Titel einer aktuell veröffentlichten Informationsbroschüre.
Mit der Broschüre wollen die Gleichstellungsstellen in Lippe und das Beratungsbüro FAIR - Frauen und Arbeit in der Region - über arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen informieren und Wege aufzeigen, wie konkrete Ansprüche im Hinblick auf die geringfügige Beschäftigung durchgesetzt werden können.
Die Broschüre finden Sie hier.
Auf Wunsch wird die Broschüre derzeit auch versandt.
Kontakt:
Gleichstellungsstelle Leopoldshöhe
Cordula Wiemer
Tel. 05208-991199
E-Mail: c.wiemer@leopoldshoehe.de