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Pressemitteilungen

Information zur Kanalsanierung


Die Gemeinde Leopoldshöhe ist als Betreiber der gemeindlichen Kanalisation verpflichtet, deren Funktion und Zustand laufend zu überwachen und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.

Bei der turnusmäßigen Inspektion wurden in den oben genannten Bereichen alterstypische Schäden an den Kanälen festgestellt die im Jahre 2021 saniert werden sollen.

Erfreulicherweise können die Schäden in sogenannter geschlossener Bauweise, also ohne Aufgrabungen, saniert werden.

Dabei werden die Arbeiten mit Spezialmaschinen von den Schächten her ausgeführt.

Jedoch kommt es auch bei der Sanierung in geschlossener Bauweise unvermeidlich zu Beeinträchtigungen (z.B. Geräuschentwicklung, Verkehrsbehinderungen, Aufstau im Abwassersystem), der Zeitraum ist jedoch im Vergleich zur offenen Bauweise deutlich kürzer. Für die unvermeidlichen Beeinträchtigungen bitten die Gemeinde um Ihr Verständnis.

Die Kosten der Sanierungsarbeiten werden vollständig durch das Abwasserwerk Leopoldshöhe getragen.

Die Ausführung der Sanierungsarbeiten beginnt Ende Mai/ Anfang Juni. Da die Sanierungsarbeiten in mehreren Arbeitsschritten erledigt werden, werden dann bis in den Herbst immer mal wieder verschiedene Sanierungsfahrzeuge an den Schächten arbeiten. Direkt betroffene Grundstücke werden noch von der ausführenden Firma per Einwurf über den genauen Zeitpunkt der Arbeiten informiert.

Während dieser Arbeiten wird der Abfluss des Abwasser in den Kanälen zeitweise reduziert, bei sehr starken Niederschlägen staut sich das Wasser vorübergehend in den Schächten, so dass es zu Wasserständen bis zur Straßenoberkante (der in der Entwässerungssatzung festgelegten Rückstauebene) kommen kann. Dies kann und darf in der Kanalisation grundsätzlich jederzeit geschehen, während der Ausführung der Sanierungsarbeiten ist die Wahrscheinlichkeit, dass das geschieht, aber erhöht.

Daher wird dringend empfohlen, die ordnungsgemäße Funktion der Rückstausicherungen und Hebeanlagen für Schmutz- und Regenwasser, die einen Rückstau von Wasser aus der Kanalisation in die Keller vermeiden, zu überprüfen und in unzureichend geschützten Kellern keine wasserempfindlichen oder wertvollen Gegenstände zu lagern!

Die vor dem Haus befindlichen Kontrollschächte der Grundstücksentwässerung müssen zugänglich und nicht überdeckt sein.

Für Fragen steht Ihnen das Abwasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe (Frau Niekamp, 05208/991-267) zur Verfügung.