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Pressemitteilungen

Bekannmachung - Ablauf der Ruhezeiten von Grabstätten


Die Nutzungsrechte und Ruhezeiten an den nachstehend aufgeführten Grabstätten auf dem Waldfriedhof Dahlhausen sind abgelaufen:

Grabstätte

Grabfeld

Grabnummer

Vogt, Minna

6, 2. Erweiterung

278

Lohne, Manfred

6, 2. Erweiterung

293

Rempel, Luise

7, 2. Erweiterung

302

Hooge, Anna

7, 2. Erweiterung

305

Nieber, Frida Hulda

7, 2. Erweiterung

306

Wiebe, Anna

7, 2. Erweiterung

308

Block, David

7, 2. Erweiterung

309

Chojnacki, Josef

10, 2. Erweiterung

04

Eggert, Ingeborg

10, 2. Erweiterung

07

Thiel, Frieda Else

10, 2. Erweiterung

08

Angehörige/Verantwortliche werden gebeten, sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden (Gemeinde Leopoldshöhe, Rathaus, Kirchweg 1, Zimmer 14, Tel. 05208 991-307).

Die o. g. Grabstätten werden aufgelöst und nach Ablauf von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingeebnet. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Die Angehörigen/Verantwortlichen werden hiermit aufgefordert, die Grabstätten abzuräumen. Bleibt diese Aufforderung unbeachtet, wird die Gemeinde entsprechend der Satzungsregelung die Grabstätten einschließlich der Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen abräumen und einsäen.

Die Gemeinde Leopoldshöhe ist nicht verpflichtet, die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.