Die Gemeinde Leopoldshöhe ermöglicht engagierten und an technischen und handwerklichen Aufgaben und Abläufen interessierten jungen Menschen die Möglichkeit, den Beruf der Straßenwärterin / des Straßenwärters zu erlernen.
Was sind die Einstellungsvoraussetzungen?
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- gesundheitliche Eignung zum Erwerb des Führerscheins der Klasse CE
- erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren
Was wird von Ihnen erwartet?
- technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
- körperliche Belastbarkeit
- rasche Auffassungsgabe
- Einsatzbereitschaft
- Zuverlässigkeit
- Teamfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Spaß an der Arbeit im Freien bei Wind und Wetter
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre und beginnt am 1. August. Die Ausbildung gliedert sich in:
- eine betriebliche Ausbildung auf dem Bauhof der Gemeinde Leopoldshöhe
- eine schulische Ausbildung am Carl-Severing-Berufskolleg in Bielefeld (2x wöchentlich)
- eine überbetriebliche Ausbildung im Handwerksbildungszentrum Brackwede (HBZ) und in der Deutschen
Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) in Warendorf
Die dort angebotenen Lehrgänge dauern jeweils mehrere Tage, wobei Sie vor Ort Übernachtungsmöglichkeiten nutzen können.
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und fachpraktischen Bereich.
Im Rahmen der Ausbildung werden u.a. Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Bereichen vermittelt:
- Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie den dazugehörigen Grünflächen
- Absichern von Arbeits- und Gefahrenquellen
- Beschildern und Markieren von Straßen
- Anlegen und Pflegen von Straßenbegleitgrün
- Herstellen und Reparieren von Pflasterflächen
- Einsatz im Winterdienst
- Kenntnisse in der Fahrzeug- und Maschinenwartung sowie im Bereich Maurer- und Vermessungsarbeiten
Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres ist eine Zwischenprüfung über die bis dahin vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten abzulegen.
Im dritten Ausbildungsjahr wird der Führerschein Klasse C/CE zum Führen schwerer Lastkraftwagen erworben.
Die Abschlussprüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (Kenntnis- und Fertigkeitsprüfung).
Höhe der Ausbildungsvergütung
Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt seit 01.04.2022 brutto:
- 1. Ausbildungsjahr: 1.068,26 €
- 2. Ausbildungsjahr: 1.118,20 €
- 3. Ausbildungsjahr: 1.164,02 €
+ jährliche Sonderzahlung in Höhe von 90 % der monatlichen Ausbildungsvergütung
+ vermögenswirksame Leistungen (auf Antrag)
+ Prämie bei Bestehen der Abschlussprüfung
Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten
Straßenwärterinnen und Straßenwärter kontrollieren und warten Straßen, Wege und Plätze, um deren Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Sie beseitigen Gefahrenquellen wie Schlaglöcher, verblasste Markierungen oder sonstige Beschädigungen. Auch das Aufstellen von Verkehrszeichen und das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern am Fahrbahnrand sowie das Mähen des Straßenbegleitgrüns sowie der Einsatz im Winterdienst (Räum- und Streudienste) gehören zu den Aufgaben.
Straßenwärterinnen und Straßenwärter erfüllen nach erfolgreicher Abschlussprüfung die Voraussetzungen für den Einsatz in der Straßenunterhaltung sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft.
Bei Fragen zum Auswahlverfahren steht Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung
Bei Fragen zum Ausbildungsberuf steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung