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Einfriedung (Zaun)

Einfriedung (Zaun)

Wussten Sie, dass beim Bau eines Zaunes viele verschiedene Vorschriften zu beachten sind? Sowohl in der Bauordnung des Landes NRW als auch in den einzelnen Bebauungsplänen der Gemeinde gibt es dazu Bestimmungen. 

Aufgrund oft sehr kleiner Baugrundstücke kommt es bei der Errichtung von zumeist als Sichtschutz dienenden hohen Holzflechtzäunen immer wieder zu nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Es ist daher wichtig, dass Sie sich vor der Errichtung eines Zaunes bei der Gemeinde nach den einzuhaltenden Vorschriften erkundigen, um mögliche Streitigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden.

 

Falls es jedoch trotzdem zu Streitigkeiten kommt, ist es empfehlenswert, bei den Schiedsleuten der Gemeinde um Rat zu fragen. Nähere Einzelheiten zum Thema "Schiedsamt" finden Sie hinter diesem Link.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre des Justizministeriums NRW mit dem Titel "Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten". Diese ist auf der Internetseite des Ministeriums unter www.justiz.nrw.de (weiterklicken zu: "Bürgerservice", dann "Hilfe und Informationen") abrufbar.

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