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Flüchtlingsaufnahme


Die Aufnahme von Flüchtlingen ist in Nordrhein-Westfalen im Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW geregelt. Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zahl der Zuweisungen richtet sich zum einen nach dem Einwohneranteil der Gemeinde an der Gesamtbevölkerung des Landes NRW (Einwohnerschlüssel) und zum anderen nach dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes NRW (Flächenschlüssel).
Nach diesem Verfahren sind in Leopoldshöhe mittlerweile bereits über 300 Personen aufgenommen worden.

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