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Gewerbezentralregister-Auszug


Auf Antrag erhält jede Person (natürliche oder juristische Person) Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person betreffen.

Der Antrag ist persönlich im Bürgerbüro zu stellen. Wenn Sie in Besitz eines neuen elektronischen Personalausweises oder eines Aufenthaltstitels mit eingeschalteter Online-Funktion sowie eines Kartenlesegerätes sind, können Sie den Antrag auch online beim Bundesamt für Justiz stellen.
Die Auskunft selbst wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen vom Bundesamt für Justiz erteilt.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 13 Euro

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

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