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Kinderreisepass


Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.

Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr (neu seit 01.01.2021), längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Eine Verlängerung ist nur dann möglich, sofern der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist und eine Doppelseite im Pass frei von Eintragungen und Stempeln ist. Anderenfalls ist eine Neuausstellung erforderlich.

Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich erscheinen.

Benötigte Unterlagen für die Erstausstellung

  • Eine sog. Zustimmungserklärung auf der alle Erziehungsberechtigten des Kindes unterschreiben. Der Vordruck der Zustimmungserklärung der Eltern steht für Sie im Downloadbereich als pdf-Dokument zur Verfügung.
  • Den alten Kinderausweis (falls vorhanden) oder die Geburtsurkunde.
  • Ein biometrisches Lichtbild des Kindes
  • Das Kind muss persönlich erscheinen
  • Die Ausweise der Erziehungsberechtigten

Benötigte Unterlagen für die Aktualisierung

  • Ein biometrisches Lichtbild des Kindes
  • Das Kind muss persönlich erscheinen
  • Den Kinderreisepass
  • Die Ausweise der Erziehungsberechtigten

Gebühren

    13,00 Euro Neuausstellung

    6,00 Euro Verlängerung oder Aktualisierung (Wohnort, Bildaktualisierung)

Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen jedes Landes erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de)

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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