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Melderegisterauskunft


Für diese Auskunft benötigen wir von Ihnen die Angabe aller Informationen zu der/den gesuchten Person/en (Nachname, Vorname, Geburtsdatum und die zuletzt bekannte Anschrift).


Bei allen Melderegisteranfragen ist von der Auskunft suchenden Person bzw. Stelle anzugeben, ob die Daten zur privaten oder zur gewerblichen Nutzung benötigt werden. Bei einer gewerblichen Nutzung ist ferner der konkrete Nutzungszweck und das Geschäftszeichen anzugeben (§44 Abs. 1 BMG).


Bei allen Anfragen zur gewerblichen Nutzung muss die anfragende Person/Stelle erklären, ob die Daten für Zwecke der Werbung oder Adresshandel genutzt werden sollen oder nicht. Diese Erklärung ist auch bei Anfragen zur privaten Nutzung dann erforderlich, wenn der Nutzungszweck nicht plausibel angegeben wurde.


Sofern die anfragende Person/Stelle erklärt, die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, muss sie nachweisen bzw. glaubhaft vortragen, dass ihr eine schriftliche formgerechte Einwilligungserklärung nach § 2 MRAV vorliegt. Eine in den AGB’s zum Ausdruck gebrachte Einwilligungserklärung reicht nicht aus.

Melderegisterauskünfte dürfen nur für den in der Anfrage genannten Zweck verwendet werden.

Einfache Melderegisterauskunft (§ 44 BMG)

Die Meldebehörde darf Dritten Auskunft über die Daten einzelner bestimmter Personen der Gemeinde erteilen. Es darf nur Auskunft über folgende Daten erteilt werden:

Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt z. Z. 11,00 €. Bei schriftlichen Anfragen ist ein Verrechnungsscheck, Kontoauszug oder eine Lastschriftermächtigung über die Zahlung beizufügen.

Erweiterte Melderegisterauskunft (§ 45 BMG)

Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden, die neben den Angaben der einfachen Melderegisterauskunft zusätzlich folgende Angaben umfasst:

• frühere Namen
• Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
• Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
• derzeitige Staatsangehörigkeiten
• frühere Anschriften
• Einzugsdatum und Auszugsdatum
• Familienname und Vornamen sowie Anschriften des gesetzlichen Vertreters
• Familienname und Vorname sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
• Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Die Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft beträgt z. Z. 15,00 €. Bei schriftlichen Anfragen ist ein Verrechnungsscheck, Kontoauszug oder eine Lastschriftermächtigung über die Zahlung beizufügen.

Bankverbindung:                                                                                                                                                                                                                        Sparkasse Lemgo                                                                                                                                                                                                          IBAN: DE66482501100005044730                                                                                                                                                  BIC: WELADED1LEM                                                                                                                                                                         Verwendungszweck: 1621.000000.7

Hinweise

Für die einfache und erweiterte Melderegisterauskunft kann eine Auskunftssperre beantragt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch die Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, die persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen besteht (§ 51 Abs. 1 BMG).

Sie haben unter gewissen Voraussetzungen (§ 36, § 42 und § 50 BMG) die Möglichkeit der Datenübermittlung Ihrer persönlichen Daten an Parteien, Adressbuchverlage, Bundesamt für Wehrverwaltung, Kirchen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen. Wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen, werden Ihre Daten nicht übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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