Blinden- und Gehörlosenhilfe nach dem GHBG

Blinden- und Gehörlosenhilfe nach dem GHBG

Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG durch den Landschaftsverband Westfalen Lippe haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist.
Leistungen werden nur auf Antrag vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Warendorfer Str. 26-28, 48145 Münster gewährt.
Antragsformulare erhalten Sie direkt beim Landschaftsverband Westfalen Lippe oder bei der

Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführte Mitarbeiterin.

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