Hochzeitskleider_Damals-Heute.jpg

Standesamt

Eheschließung

Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat.

Die für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen richten sich nach den persönlichen Verhältnissen
Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor der Anmeldung, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Gern geben wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail Auskunft, oder stellen Ihnen bei persönlicher Vorsprache ein Merkblatt über die notwendigen Unterlagen zusammen.
Terminwünsche werden auch schon vor der persönlichen Anmeldung entgegengenommen, frühestens jedoch 6 Monate vor der Eheschließung.

(Hinweis: Es werden keine Termine an Samstagen angeboten.)

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen.


Keine Ergebnisse gefunden.