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Personalausweis


Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Kinder unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass oder Reisepass beantragt werden. Alternativ kann für Kinder ein Personalausweis ausgestellt werden.

Ausstellungsdauer:

Der Personalausweis für deutsche Kinder und Jugendliche unter 24 Jahren wird für 6 Jahre ausgestellt. Ab 24 Jahren ist der Personalausweis 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Benötigt werden:

  • Alter Personalausweis
    Der alte Personalausweis wird eingezogen oder entwertet, wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen.
  • Aktuelles biometrisches Passfoto, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.
  • Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren.
  • Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
    nur bei Jugendlichen unter 16 Jahren.
  • Ihren Reisepass
    Der Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging.
  • Geburts- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung eines Personalausweises
    Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. 

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, melden Sie bitte den Verlust im Bürgerbüro. Dort wird eine Verlustanzeige gefertigt.

Persönliche Vorsprache ist erforderlich bei Antragstellung. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen. Das Formular dazu finden Sie im Downloadbereich.

Allgemeine Informationen rund um den Personalausweis: 

Seit dem 1.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat mit Onlineausweisfunktion. Kindern unter 16 Jahren steht die Online-Ausweisfunktion nicht zur Verfügung. Diese kann erst ab dem 16. Lebensjahr aktiviert werden.

Ab dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend (für alle ab dem 6. Lebensjahr).

Gebühren:

Die Gebühren für eine Neuausstellung betragen

22,80 € für Antragsteller unter 24 Jahren und

37,00 € für Personen ab 24 Jahren.

Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros gern. Die Telefonnummern finden Sie in der Kontaktbox rechts.

Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung.

Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice wenden:

Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 – 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz

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