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Untersuchungsberechtigungs-
scheine nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz


Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

  • Personalausweis oder Reisepass

Handelt es sich um eine Nachuntersuchung, dann bitte auch den Ausbildungsvertrag (oder eine Kopie davon) vorlegen.

Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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