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Friedhofswesen

Friedhofswesen

Hier finden Sie allgemeine Informationen über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Leopoldshöhe. Aktuelle Auszüge aus der Friedhofsgebührensatzung finden Sie hier.

Zuständigkeit:

Die gemeindliche Friedhofsverwaltung ist für folgende Friedhöfe zuständig

  • Waldfriedhof Dahlhausen, Hauptstraße 186 A, 33818 Leopoldshöhe
  • Friedhof Bexterhagen, Alter Postweg 88 A, 33818 Leopoldshöhe
  • Friedhof Leopoldshöhe (Erweiterungsteil), Hovedisser Str., 33818 Leopoldshöhe

Ruhezeiten:

Die Ruhezeit beträgt:

  • bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Aschen – 20 Jahre
  • bei Verstorbenen über 5 Jahre in Reihengräbern – 30 Jahre
  • bei Verstorbenen über 5 Jahre in Wahlgräbern – 35 Jahre
  • bei Aschenbeisetzungen in Urnengrabkammern – 15 Jahre

Arten der Grabstätten

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen. Das Nutzungsrecht kann in der Regel wiedererworben werden.

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des/der zu Bestattenden zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an Reihengrabstätten ist nicht möglich.

Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.

Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.

Anonyme Urnengrabstätten werden vergeben, wenn dies dem Willen des/der Verstorbenen entspricht. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach an einer nur der Friedhofsverwaltung bekannten Stelle. Das Niederlegen von Grabschmuck ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen zulässig. Die Grabgestaltung und Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

Urnenrasenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Das Niederlegen von Grabschmuck ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen zulässig. Die Grabgestaltung und Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

Urnenrasenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenrasenwahlgrabstätte können bis zu 2 Urnen beigesetzt werden. Das Niederlegen von Grabschmuck ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen zulässig. Die Grabgestaltung und Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

Urnengrabkammern in Urnenstelen (auf den Waldfriedhof Dahlhausen bereitgestellt) sind mit einer Steinplatte verschlossene Kammern. In einer Urnengrabkammer können bis zu 2 Aschenkapseln (auch mit Standard-Überurnen) bestattet werden. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Aschereste auf dem jeweiligen Friedhof der Erde übergeben. Das Nutzungsrecht für eine Urnengrabkammer wird für die Dauer der Ruhezeit verliehen und kann im Falle einer weiteren Urnenbeisetzung einmalig verlängert werden. Der Erwerb des Nutzungsrechtes ist nur im Todesfalle möglich. Die Belegung der Urnenkammern erfolgt der Reihe nach. Die Verschlussplatten werden seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt und sind von der/dem Nutzungsberechtigten nach den Vorgaben der Satzung zu gestalten.

Rasenreihengrabstätten werden für Erdbestattungen (und Aschenbeisetzungen) auf den Friedhöfen Leopoldshöhe und Bexterhagen bereitgestellt. Die Grabstelle ist Bestandteil einer Rasenfläche, die durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet und gepflegt wird. Einfassungen, Schrittplatten, Bepflanzungen, das Abstellen von Blumen- und Grabschmuck u. ä. sind auf den Rasenreihengrabstätten nicht zulässig.

Rasenwahlgrabstätten werden für Erdbestattungen (und Aschenbeisetzungen) auf den Friedhöfen Leopoldshöhe und Bexterhagen bereitgestellt. Die Grabstelle ist Bestandteil einer Rasenfläche, die durch die Friedhofsverwaltung hergerichtet und gepflegt wird. Einfassungen, Schrittplatten, Bepflanzungen, das Abstellen von Blumen- und Grabschmuck u. ä. sind auf den Rasenreihengrabstätten nicht zulässig.

(Auf Antrag des/der Nutzungsberechtigten kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses eine vorzeitige Rückgabe des Nutzungsrechtes erfolgen, wenn die verbleibende Nutzungszeit nicht mehr als 10 Jahre beträgt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox genannten Ansprechpartner.

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