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Pressemitteilungen

Grundstückspflege und Straßenreinigung


Achten Sie bitte darauf, Gehwege, die vor Ihrem Anwesen entlangführen, regelmäßig zu reinigen.
Dazu gehört auch die Entfernung des Unkrauts.

Ferner bitten wir darum, für einen einwandfreien Ablauf des Regenwassers zu sorgen. Dies kann durch eine „wiederkehrende“ Reinigung der Entwässerungsrinne gewährleistet werden.

„Pflegende, stutzende sowie schonende Schnitte“ von Hecken, Anpflanzungen, Sträuchern oder ähnlichem sind darüber hinaus ganzjährig gestattet.

Dabei ist der Rückschnitt immer bis zur Grundstücksgrenze vorzunehmen.

Über Straßen ist eine Höhe von 4,50m von Überwuchs freizuhalten, für Rad- und Gehwege gilt eine Höhe von 2,50m.

Wir bitten um Beachtung und bedanken uns im Voraus für die Unterstützung.