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Pressemitteilungen

Grundsteuerreform


2022 müssen für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Vielmehr gelten in Nordrhein-Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die bereits bis zum 01.01.2022 (Hauptfeststellung) ermittelt werden müssen.

Grundstückseigentümer/innen müssen daher eine Erklärung über die aktuellen Merkmale Ihres Grundstücks abgeben.

Das Merkblatt zur Grundsteuerreform mit den Informationen für Grundstückseigentümer/innen finden Sie hier:

In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen.

Das Vidoe finden Sie hier: https://www.dstgb.de/themen/finanzen/steuern/video-zur-umsetzung-der-grundsteuerreform/

Falls Sie Fragen zur Grundsteuerreform haben oder weitere Informationen zu Verfahrensablauf wünschen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Detmold. Die Grundsteuer-Hotline 05231-972-1959 ist Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr erreichbar.


AUSFÜLLEN DER GRUNDSTEUER-FORMULARE IN MEIN ELSTER

Eine ausführliche Klickanleitung für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken finden Sie hier:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Klickanleitung_Elster_0.pdf