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Pressemitteilungen

Schöffen gesucht!


Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöff*innen und Jugendschöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Leopoldshöhe wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Voraussetzungen für die Wahl:

Zu Schöff*innen können nur deutsche Staatsangehörige gewählt werden. Eine zweite Staatsangehörigkeit ist unschädlich. Gewählte Personen sind zur Übernahme des Amtes verpflichtet.

Gewählt werden kann jede Person, soweit sie nicht nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) von der Wahl ausgeschlossen ist.

Sie sollten über

  • Menschenkenntnis,
  • Lebenserfahrung,
  • Objektivität und Unvoreingenommenheit,
  • ausgeprägten Gerechtigkeitssinn,
  • Standfestigkeit sowie Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung,
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie über
  • Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen verfügen.

Schöff*innen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber*innen aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll.

Das verantwortungsvolle Amt der Schöff*innen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Interessierte können sich bis zum 15. April 2023 bei der Gemeinde Leopoldshöhe, Kirchweg 1, 33818 Leopoldshöhe, Fachbereich Zentrale Dienste, für die Schöffenwahl bewerben.

- Bewerbungsformular Schöffe

- Bewerbungsformular Jugendschöffe

Für persönliche Auskünfte steht Ihnen Herr Sunkovsky unter der Rufnummer (05208) 991-402 oder per E-Mail unter k.sunkovsky@leopoldshoehe.de Verfügung.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl sind in dieser Broschüre zusammengestellt oder auf den folgenden Seiten nachzulesen:

www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen-nrw.de oder www.justiz.nrw.