Bürgerbüro.jpg

Beglaubigungen


... von Schriftstücken

Wir beglaubigen Ihnen Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind. Beglaubigt werden können nur Dokumente, die in deutscher Sprache ausgestellt wurden. Ausländische Dokumente lassen Sie bitte von einem Notar beglaubigen. 

Bitte beachten Sie, dass Beglaubigungen im Bürgerbüro Leopoldshöhe ausschließlich für Personen mit festem Wohnsitz in der Gemeinde Leopoldshöhe erfolgen.

Nicht beglaubigt werden dürfen:

  • Urkunden des Standesamtes (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden)  Zuständig dafür ist das Standesamt, welches Ihre Urkunde ursprünglich ausgestellt hat.
  • Abschriften aus amtlichen Registern
  • Testamente
  • Unterlagen für Banken, Kreditangelegenheiten, Bürgschaften, Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Gerichtsurteile
  • Vereins- und Handelsregisterauszüge
  • eidesstattliche Versicherungen
  • Generalvollmachten
  • Betreuungsverfügungen/Vorsorgevollmachten
  • Laminierte Dokumente
  • Schriftstücke, die das Privatrecht betreffen bzw. für den privaten Gebrauch benötigt werden

Sofern Sie Fotokopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
 

Ausländische Dokumente mit deutscher Übersetzung können nur beglaubigt werden, wenn

  • sie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt sind
  • die Übersetzung in Deutschland erfolgt ist
  • die Übersetzung durch einen vom Landgericht beeidigten Übersetzer/Dolmetscher erstellt wurde
  • und das ausländische Dokument und die Übersetzung fest miteinander verbunden sind und erkennbar ist, dass dies z. B. durch den Übersetzer oder eine andere in dem Zusammenhang tätige Stelle erfolgt ist.


Was benötigen Sie?

  • das Original des Schriftstückes
  • die Kopie oder Abschrift des Schriftstückes

Gebühren

Die Gebühr beträgt 4,20 €. Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %.

Hinweis
Die erforderlichen Kopien können zum Selbstkostenpreis im Rathaus angefertigt werden.

... von Unterschriften

Auch Unterschriften können wir Ihnen im allgemeinen beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.

Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können wir Ihnen (nach § 129 BGB) im Bürgerbüro nicht beglaubigen.

Was benötigen Sie?

  • Sie müssen Ihre Unterschrift in unserer Gegenwart leisten
  • das Dokument, unter dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

Die Gebühr beträgt 2,50 €.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die in der Kontaktbox aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

%count% Elemente insgesamt gefunden.
%count% Elemente insgesamt gefunden.
%count% Elemente insgesamt gefunden.