Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Personen, die sich im Asylverfahren befinden oder über keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus verfügen, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Diese Leistungen dienen der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Deutschland.
Zu den Leistungen gehören insbesondere die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und den persönlichen Bedarf des täglichen Lebens. Die Leistungen können als Geldleistungen oder Sachleistungen gewährt werden.
Darüber hinaus umfasst das Asylbewerberleistungsgesetz eine medizinische Grundversorgung. Dazu zählen in der Regel die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen sowie notwendige Medikamente und Schutzimpfungen.
Die Gewährung der Leistungen erfolgt auf Antrag und wird individuell geprüft.
Bei Fragen zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wenden Sie sich bitte an die unten angegebenen AnsprechpartnerInnen.