Tonnengrößen: 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l
Die Gebühren werden nach der Anzahl und der Größe der Abfallbehälter und nach der Häufigkeit der Entleerung bemessen.
Die Gebühren (gültig ab 01/2026) betragen jährlich:
Restmülltonne (grau)
für Restabfälle bei 4-wöchentlicher Leerung
- 40 l Nutzinhalt einschl. Gefäßmiete 91,00 €
- 60 l Nutzinhalt einschl. Gefäßmiete 107,00 €
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßmiete 123,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßmiete 154,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßmiete 248,00 €
Biotonne (grün)
für kompostierbare organische Abfälle bei 2-wöchentlicher Leerung
- 40 l Nutzinhalt einschl. Gefäßmiete 25,00 €
- 60 l Nutzinhalt einschl. Gefäßmiete 33,00 €
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßmiete 41,00 €
- 80 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne) 22,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßmiete 57,00 €
- 120 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne) 32,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßmiete 104,00 €
- 240 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne) 64,00 €
Saisonbiotonne
Zusätzlich zu einem vorhandenem Biogefäß wird seit 2014 eine Saisonbiotonne in den Größen 80 l, 120 l, 240 l angeboten. Diese Behälter werden gegen eine Zustellgebühr ausgeliefert (andersfarbiger Deckel) und können das ganze Jahr über vor Ort stehen bleiben. Die Leerungen für diese Gefäße finden in den Monaten April bis November statt.
Abfallcontainer (grau)
für Restabfälle mit 1.100 l Nutzinhalt
- bei 4-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete 1.014,00 €
- bei 2-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete 2.030,00 €
- bei wöchentlicher Leerung mit Behältermiete 4.068,00 €
Die Restmüllabfuhr findet grundsätzlich alle 4 Wochen statt. Auf Antrag kann auf 14-tägige Abfuhr umgestellt werden. Die Gebühren betragen dann jährlich:
für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 2-wöchentlicher Leerung
- 80 l Nutzinhalt einschl. Gefäßmiete 199,00 €
- 120 l Nutzinhalt einschl. Gefäßmiete 262,00 €
- 240 l Nutzinhalt einschl. Gefäßmiete 449,00 €
Zum Restmüll gehören z. B. verschmutztes Papier, Hygieneartikel, Knochen und Gräten, Staubsaugerbeutel, Asche, Kehricht, Windeln etc..
Zum Biomüll gehören alle organischen Abfälle, wie z. B. Eierschalen, Gemüsereste (gekochte und ungekochte Speisereste), Kaffeefilter, Teebeutel etc..
Den Antrag auf eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die grüne Tonne finden Sie im download-Bereich.
