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Pressemitteilungen

Mittagessen für alle


Für Kinder und Jugendliche ist der Kontakt zu anderen im gleichen Alter wichtig. Niemand soll aufgrund von finanziellen Beschränkungen von der Teilhabe an elementaren Dingen des Alltags ausgeschlossen werden. Dazu gehören insbesondere das Mittagessen, sowie - im Schulbetrieb – die Klassenfahrten.

Was wird gefördert?

  • die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas
  • mehrtägige Klassenfahrten (mindestens 3 Tage, maximal 150€)

Wer wird gefördert?

  • Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien
  • Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung erhalten
  • Personen, die nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis der im BuT genannten Leistungen gehören, aber nur über finanzielle Mittel in einem vergleichbaren Umfang verfügen.

(Anspruchsberechtigte nach dem BuT sind Kinder und Jugendliche, die Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, oder deren Eltern Kinderzuschlag, bzw. Wohngeld erhalten.)

Maßgabe für die Berechnung ist der existenzsichernde Bedarf nach dem SGB II / SGB XII zuzüglich eines 20 %igen Aufschlags. Vorhandenes Einkommen ist dabei zu bereinigen.

Als einkommensmindernd werden pfändbare Einkommensanteile bei Verbraucherinsolvenzverfahren, Kredite und Ratenzahlungen, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, sowie erhöhte Kosten bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Wo kann man einen Antrag stellen?

Fachbereich III – Bildung und Soziales                                                                                        
Nadine Schröder                                                                                        
n.schroeder@leopoldshoehe.de
                                                                                                 
05208-991319

Die Bewilligung erfolgt für das gesamte Schuljahr.


Wer ist Antragsberechtigt?

  • die Erziehungsberechtigten
  • volljährige Schülerinnen und Schüler selbst

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag
  • Anlage 1.2
  • Bestätigung der Einrichtung über den Besuch und die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung / der Klassenfahrt
  • Einkommensnachweise
  • entstehende Kosten der Unterkunft
  • eventuell Nachweise für Mehrbedarfe
  • eventuell Nachweise von Schulden/Kredite

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt grundsätzlich zum 01. November eines Jahres für das jeweils erste Schulhalbjahr und zum 01. Februar eines Jahres für das jeweils zweite Schulhalbjahr an die jeweilige Einrichtung. Die Zuwendung kann nicht an Erziehungsberechtigte ausgezahlt werden.


Den Infoflyer in verschiedenen Sprachen finden Sie hier